Bauleitplanung
Die Bauleitplanung umfasst die Flächennutzungsplanung sowie die Bebauungsplanung und dient den Gemeinden zur Steuerung ihrer baulichen Entwicklung. Somit bietet die Bauleitplanung die wichtigsten Planwerkzeuge, die den Kommunen in Deutschland zur Verfügung stehen.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist die gesetzliche Bauleitplanung. Neben der Planaufstellung ist die Betreuung und Abwicklung der Planverfahren, die Durchführung von Bürgerbeteiligungen, die Beratung der politischen Gremien, die Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange und den Genehmigungsbehörden ein wesentlicher Teil unserer Leistung.
In den letzten Jahren wurden von uns einige Bauleitplanverfahren von verschiedenen Gemeinden, sowie die Aufstellung von Vorhabens- und Erschließungsplänen auf Initiative privater Vorhabenträger betreut. Unsere Leistungen umfassen im Wesentlichen:
Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in Abstimmung mit der Gemeinde und des Vorhabenträgers
Bestimmung und Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften. Es handelt sich hierbei Primär um BauGB, BauNVO und die jeweilige Landesbauordnung
Unterstützung bei den Verfahrensschritten nach § 3 und § 4 BauGB
Genehmigungsreife Planfassung.